Ist Ihre Liegenschaft bereit für die kalte Jahreszeit?

Laub, Frost, Schnee und frühe Dunkelheit: Herbst und Winter stellen eine Liegenschaft jedes Jahr vor neue Herausforderungen. Wer rechtzeitig vorsorgt, erhöht die Sicherheit rund ums Gebäude und kann gleichzeitig Schäden sowie unnötige Kosten vermeiden. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt im Blick behalten sollten.

1. Laub weg, Wasser frei

Bunte Blätter gehören zum Herbst. In Dachrinnen, Abläufen und Lichtschächten können Laub und Schmutz jedoch schnell zum Problem werden. Kann Regenwasser nicht mehr ungehindert abfliessen, kann sich Wasser stauen oder an unerwünschten Stellen ins Gebäude gelangen.

Deshalb lohnt sich vor dem Winter ein Kontrollgang rund ums Gebäude: Sind Dachrinnen sauber? Sind Schächte und Abläufe frei? Kann Niederschlagswasser ungehindert abfliessen?

Solche einfachen Kontrollen helfen, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden.

2. Aussenleitungen vor Frost schützen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Wasserleitungen und Anschlüsse im Freien oder in unbeheizten Bereichen. Gefriert das darin enthaltene Wasser, können Leitungen und angeschlossene Einrichtungen beschädigt werden.

Aussenwasserstellen sollten deshalb rechtzeitig kontrolliert und, wo erforderlich, abgestellt und entleert werden. Auch bei wenig genutzten Nebenräumen, Garagen oder Ferienliegenschaften lohnt sich ein genauer Blick.

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz bei Frost und Wasserschäden ist nicht überall gleich ausgestaltet und hängt unter anderem vom Kanton und von der individuellen Versicherungsdeckung ab. Prüfen Sie deshalb im Zweifelsfall Ihre Police oder klären Sie die Deckung direkt mit Ihrer Gebäudeversicherung.

3. Die Heizung jetzt prüfen

Spätestens beim ersten Kälteeinbruch sollte die Heizung zuverlässig funktionieren. Der Herbst ist deshalb ein guter Zeitpunkt für einen kurzen Funktionstest.

Werden Heizkörper nur teilweise warm oder sind gluckernde Geräusche hörbar, kann sich Luft im Heizsystem befinden. In solchen Fällen kann ein Entlüften der Heizkörper helfen, die Wärme wieder gleichmässiger zu verteilen.

Auch die richtige Raumtemperatur macht einen Unterschied. Als Richtwerte gelten ungefähr 20/21 Grad in Wohn und Aufenthaltsräumen, rund 23 Grad im Badezimmer und etwa 17–19 Grad in Schlafzimmern und Fluren. Bereits wenige Grad Unterschied können sich beim Energieverbrauch bemerkbar machen.

4. Wenn es früher dunkel wird, steigt das Einbruchsrisiko

Mit dem Herbst setzt die Dunkelheit immer früher ein. Erfahrungsgemäss nimmt damit auch das Risiko von Dämmerungseinbrüchen zu.

Bereits einfache Massnahmen können helfen: Schliessen Sie Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit konsequent. Gekippte Fenster gelten dabei nicht als sicher verschlossen. Auch Kellerfenster, Lichtschächte, Nebeneingänge und Garagen sollten in die Sicherheitskontrolle einbezogen werden.

Sinnvoll ist zudem eine gut funktionierende Beleuchtung rund ums Gebäude. Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder können zusätzlich dazu beitragen, während der Dämmerung den Eindruck von Anwesenheit zu vermitteln.

Der Herbst ist deshalb ein guter Zeitpunkt, um Fenster, Türen, Zugänge und Aussenbeleuchtung einmal bewusst auf ihre Sicherheit zu überprüfen.

5. Schnee und Eis: Verantwortlichkeiten frühzeitig klären

Der erste Schnee kommt bekanntlich nicht immer nach Terminplan. Gerade bei vermieteten Liegenschaften sollte deshalb bereits vorher feststehen, wer sich um Schneeräumung und Glatteisbekämpfung kümmert.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben grundsätzlich eine Unterhaltspflicht. Zugänge, Wege und andere relevante Bereiche sollten so unterhalten werden, dass Personen nicht durch vermeidbare Gefahren zu Schaden kommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass bei jedem Schneefall rund um die Uhr geräumt werden muss. Entscheidend ist immer, welche Massnahmen unter den konkreten Umständen zumutbar sind.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig zu klären, ob Hauswartung, Verwaltung oder ein externer Winterdienst zuständig ist.

6. Auch das Dach im Auge behalten

Bei starkem Schneefall lohnt sich auch ein Blick nach oben. Grössere Schneemengen können Dächer und Gebäudeteile zusätzlich belasten. Abrutschender Schnee oder Eis können zudem Personen oder Gegenstände gefährden.

Schneedruck und Schneerutsch zählen sowohl im Kanton Aargau als auch im Kanton Luzern grundsätzlich zu den versicherten Elementargefahren. Unabhängig vom Versicherungsschutz sollten aussergewöhnlich grosse Schneemengen jedoch ernst genommen werden.

Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit oder Sicherheit eines Daches, sollte nicht selbst auf das Dach gestiegen werden. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beurteilung durch eine Fachperson.

7. Der kurze persönliche Wintercheck

Oft genügt bereits ein kurzer Rundgang rund um die eigene Liegenschaft:

  • Sind Dachrinnen und Abläufe frei?
  • Sind Aussenwasseranschlüsse winterfest?
  • Funktionieren Heizung und Thermostate?
  • Sind Türen und Fenster sicher verschliessbar?
  • Funktioniert die Aussenbeleuchtung?
  • Ist geregelt, wer bei Schnee und Eis zuständig ist?

Wer diese Punkte rechtzeitig klärt, kann viele typische Probleme der kalten Jahreszeit vermeiden.

8. Gut vorbereitet durch Herbst und Winter

Eine Immobilie benötigt das ganze Jahr Aufmerksamkeit. Der Herbst bietet jedoch eine besonders gute Gelegenheit, das Gebäude bewusst zu kontrollieren und kleinere Arbeiten zu erledigen, bevor Frost, Schnee und winterliche Witterung einsetzen.

Unser Tipp: Planen Sie Ihren persönlichen Wintercheck nicht erst beim ersten Schneefall. Viele Vorsorgemassnahmen sind mit wenig Aufwand verbunden und leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zu Sicherheit, Werterhalt und Wohnkomfort.